Textilreinigung 

87700 Memmingen 
Hadwigstrasse 13  
Tel. 08331 / 21 24  
Begriffsbestimmung für die Leistungsarten der Reinigung
(von Textilien und dergleichen in organischen Lösungsmitteln RAL 990 A)
Vollreinigung
1.1. Das Vorsortieren des Reinigungsgutes nach Farbe, Art, Verschmutzungsgrad und erkennbaren Eigenarten durch einfache Warenschau oder unter Berücksichtigung von Pflegekennzeichen.

1.2. Die Grundreinigung des Reinigungsgutes in einem der Warenart angemessenen Flottenverhältnis unter Einsatz von Spezialmaschinen und geeignetem Lösungsmitteln (z. B. Kohlenwasserstoffen, Benzinkohlenwasserstoffen, Fluorkohlenwasserstoffen), die in Verbindung mit waschaktiven Substanzen (sogenannten Reinigungsverstärkern) lösungsmittel- und wasserlöslichen Schmutz zu lösen und Pigmentschmutz abzutragen vermögen. Abschließend sind ggf. Nachausrüstungen (z. B. Appretieren, Hydrophobieren, usw.) durchzuführen.

1.3. Das Fleckenentfernen (Detachieren) nach Kontrolle auf vorhandene Verfleckungen entweder vor der Grundreinigung oder im Anschluss daran. Es umfasst eine sachgerechte Behandlung zur Beseitigung entfernbarer bzw. noch verbliebener Flecke (einschließlich sogenannter Nassnachbehandlung).

1.4. Das gebrauchsfertige Aufarbeiten der gereinigten Gegenstände durch Formdämpfen und/oder Maschinen- und erforderlichenfalls Handbügeln.

Kleiderbad
2.1. Das Vorsortieren des Reinigungsgutes gemäß 1.1.

2.2. Die Grundreinigung wie in Abschnitt 1.2. ggf. mit anschließender Beseitigung leicht entfernbarer Verfleckungen mit einfachen Mitteln. Eine Nachausrüstung entfällt.

2.3. Das Gebrauchsfertige Aufarbeiten der gereinigten Gegenstände durch Formdämpfen oder Maschinenbügeln. Ein Handbügeln entfällt.