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Liederbedingungen Des Deutschen Textilreinigungsgewerbes
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Deutscher Textilreinigungs-Verband e.V.
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1. Textilreinigung
Wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2.Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des
Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau
erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte,
ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere
unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann. 3. Rückgabe Des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket).
Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut
innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht
innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine
Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der
Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des
genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und
freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
4. Bei Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B.
durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen
innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe gerügt werden.
5. Haftungsbegrenzung
Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für
Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des
Bearbeitungspreises begrenzt.
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